Sozialfonds DFG

Verein zur Errichtung des Sozialfonds Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigungsgewerbe

Arbeitslosenunterstützung (ALU)

Voraussetzungen:

Das beendete Arbeitsverhältnis des/der Förderwerbers/in muss im Geltungsbereich für Arbeiterinnen/Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuertätigkeiten (KV DFG angehört haben).

Die Mindestdauer des beendeten Arbeitsverhältnis muss mindestens 2 Monate betragen haben. Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:

  • Arbeitgeberkündigung
  • berechtigter vorzeitiger Austritt
  • unberechtigte Entlassung
  • Sollte das Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Auflösung beendet worden sein, so ist höchstens ein derartiges Arbeitsverhältnis pro Kalenderjahr förderbar. Dies bedeutet, für derartige Arbeitsverhältnisse wird nur dann eine ALU gewährt, wenn nicht bereits eine ALU für ein anderes Arbeitsverhältnis des/der selben Förderwerber:in gewährt wurde, welches ebenfalls durch einvernehmliche Lösung beendet wurde und im selben Kalenderjahr wie das gegenständliche Arbeitsverhältnis geendet hat.

Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu erfolgen. Die genannte Antragsfrist ist zu erstrecken, wenn der/die Förderwerber/-in den Nachweis erbringt, dass die Säumnis unverschuldet ist.


Von dem/der FörderwerberIn vorzulegende Nachweise:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Versicherungsdatenauszug ÖGK
  • Abmeldung der ÖGK
  • Letzte Lohnabrechnung bzw. Endabrechnung


Höhe der finanziellen Zuwendungen:

Höhe der finanziellen Zuwendungen für Beendigungen ab 1.1.2024:

Die Höhe der finanziellen Zuwendung beträgt je nach durchgehender Beschäftigungsdauer im Sinne des § 5 KV DFG:

    - Beschäftigungsdauer bis 2 Jahre: € 300,-- (bis 31.12.2023 € 200,--)
    - Beschäftigungsdauer bis 5 Jahre: € 360,-- (bis 31.12.2023 € 250,--)
    - Beschäftigungsdauer bis 15 Jahre: € 480,-- (bis 31.12.2023 € 300,--)
    - Beschäftigungsdauer bis 25 Jahre: € 600,-- (bis 31.12.2023 € 400,--)
    - ab einer Beschäftigungsdauer von 25 Jahren: € 900,-- (bis 31.12.2023 € 500,--) 

Die Höhe der finanziellen Zuwendung beträgt für zuvor geringfügig beschäftigte
FörderungswerberInnen unabhängig von der Beschäftigungsdauer € 100,-- (bis
31.12.2023 € 50,--).


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