Sozialfonds DFG

Verein zur Errichtung des Sozialfonds Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigungsgewerbe


Ausbildung:

Weiterbildungsunterstützung (WBU)
Voraussetzungen:

Das beendete Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerbers/in muss dem Geltungsbereich des KV DFG angehört haben.
Die Mindestdauer des beendeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses muss mindestens 2 Monate betragen haben.

Geringfügig beschäftigte FörderungswerberInnen sind von der WBU ausgenommen.

Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:

  • Arbeitgeberkündigung
  • berechtigter vorzeitiger Austritt
  • unberechtigte Entlassung
  • Sollte das Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Auflösung beendet worden sein, so ist höchstens ein derartiges Arbeitsverhältnis pro Kalenderjahr förderbar. Dies bedeutet, für derartige Arbeitsverhältnisse wird nur dann eine ALU gewährt, wenn nicht bereits eine ALU für ein anderes Arbeitsverhältnis des/der selben Förderwerber:in gewährt wurde, welches ebenfalls durch einvernehmliche Lösung beendet wurde und im selben Kalenderjahr wie das gegenständliche Arbeitsverhältnis geendet hat.


Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der ÖGK zu erfolgen. Die genannte Antragsfrist ist zu erstrecken, wenn der/die Förderwerber/-in den Nachweis erbringt, dass die Säumnis unverschuldet ist.

Von dem/der FörderungswerberIn vorzulegende Nachweise:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Versicherungsdatenauszug ÖGK
  • Abmeldung der ÖGK
  • Letzte Lohnabrechnung bzw. Endabrechnung

Folgende Bildungsinhalte sind von der Förderbarkeit ausgeschlossen:
- Basiskurs A1 nach ÖNorm D-2040.

Höhe der finanziellen Zuwendung:

Die finanzielle Zuwendung erfolgt in Form eines personalisierten und befristeten Gutscheines in der Höhe von € 400,--. Dieser kann jedenfalls bei folgenden Bildungsinstituten österreichweit eingelöst werden:

- Wirtschaftsförderungsinstitute der Wirtschaftskammern Österreichs (WIFI) 
- Berufsförderungsinstitute Österreichs (bfi) 

Sofern eine gleichwertige Ausbildung von einem anderen Bildungsinstitut angeboten wird, das bereit ist, diesen Gutschein einzulösen, entscheidet der Vorstand über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

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