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in Arbeit
Wichtige Hinweise
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!
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Für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung sorgt die/der Förderwerber:in selbst! Ansonsten ist keine Antragstellung möglich!
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Sämtliche Leistungen sind nach EStG § 3 (1) Punkt 38 an das Finanzamt zu melden.
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Bei unvollständigen Anträgen werden Sie an die Hotline verwiesen.
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