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in Arbeit

Wichtige Hinweise
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!

  • Für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung sorgt die/der Förderwerber:in selbst! Ansonsten ist keine Antragstellung möglich!

  • Sämtliche Leistungen sind nach EStG § 3 (1) Punkt 38 an das Finanzamt zu melden.

  • Bei unvollständigen Anträgen werden Sie an die Hotline verwiesen. 

Termin vereinbaren, Fragen stellen oder Hilfe beim Ausfüllen eines Antrags.

Einfach, schnell und vertraulich!

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