
FÖRDERUNGEN

Arten der Förderungen
ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG (ALU)
Ziel: Unterstützung bei finanziellen Engpässen nach Jobverlust.
Beispiele:
Kündigung durch Dienstgeber; einvernehmliche Kündigung
Voraussetzungen:
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Arbeitsverhältnis von mindestens 2 Monaten
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Beschäftigung war im KV DFG
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Kündigung ist nicht länger als 6 Monate her
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Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden
Leistungen:
Einmalzahlung je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.
WEITERBILDUNGSUNTERSTÜTZUNG (WBU)
Ziel: Finanzielle Hilfe für Kurse, Weiterbildungen und Prüfungen
Beispiele:
Übernahme von Kurskosten in der Höhe des ausgestellten Gutscheins.
z.B. für Kurse für Krankenhausreinigung oder für Vorarbeiter
Voraussetzungen:
Gleiche Voraussetzungen wie bei der Arbeitslosenunterstützung.
Bei einem Antrag auf ALU, wählen Sie die Weiterbildungsunterstützung gleich mit dazu.
Leistungen:
Weiterbildungsgutschein zum Einlösen bei
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WIFI
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BFI
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Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger
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QUA Bildung & Projekt GmbH, Qualifizierungsagentur
Wichtige Information:
Wenn Sie die Weiterbildungsunterstützung nutzen wollen, raten wir Ihnen auf alle Fälle einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung zu stellen!
In dem Antrag auf ALU können Sie die Weiterbildung dazu wählen um von beiden Förderungen gleichzeitig zu profitieren!
UNTERSTÜTZUNG BEI ARBEITSUNFÄLLEN (AUU)
Ziel: finanzielle Unterstützung
z.B. für Therapiekosten, Medikamentenrechnungen, Spitals- und Behandlungskosten
Beispiele:
Unfälle am Ort der Arbeit oder auf dem Weg zur/von der Arbeit (z.B. Ausrutschen)
Voraussetzungen:
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Bestätigter Arbeitsunfall
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Zum Zeitpunkt des Unfalls muss ein aufrechtes Dienstverhältnis bestanden haben
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Das Ende des Krankenstandes liegt nicht länger als 6 Monate zurück
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Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden
Leistungen:
Einmalzahlung, abhängig von der Dauer des Krankenstandes
UNTERSTÜTZUNG BEI ARBEITSUNFÄLLEN mit Todesfolge (AUUmT)
Ziel: Hilfe für Familie/Angehörige mit z.B. Begräbniskosten
Voraussetzungen:
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Bestätigter Arbeitsunfall
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Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden
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Der Zeitpunkt des Todes liegt nicht länger als 6 Monate zurück
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Der verstorbene gehörte dem Geltungsbereich des KV DFG an
Leistungen:
Einmalzahlung in der Höhe von € 5.000,--
Leistungsempfänger:
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Ehefrau/Ehemann
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Eingetragene/r Partner/in
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Lebensgefährte/in, sofern er/sie zumindest in den letzten drei Jahren vor dem Tod des/der Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt hat (§ 748 ABGB)
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Unterhaltsberechtigtes Kind (Wahl- oder Pflegekind)
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Ein im gemeinsamen Haushalt lebendes leibliches Kind des anderen Ehegatten, des eingetragenen Partners/der eingetragenen Partnerin oder des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin (§ 16 UrlG)
Wichtige Informationen:
Der antragstellenden Person wird der Betrag auf Basis ihrer Angaben ausgezahlt. Bei Antragstellung ist gegenüber dem Sozialfonds wahrheitsgemäß schriftlich zu erklären, ob bzw. wie viele weitere anspruchsberechtigte Personen existieren und der/die Förderwerber(in) hat schriftlich zu erklären, dass der Sozialfonds seine/ihre Kontaktdaten und die Auszahlungshöhe einem/einer allfälligen weiteren nicht von ihm bekanntgegebenen Anspruchsberechtigten durch den Sozialfonds bekanntgegeben werden dürfen.
EINZELFALLENTSCHEIDUNG (EFE)
Einzelfallentscheidung durch den Vorstand in berufsspezifischen Härtefällen.
Ziel: Unterstützung für Arbeiter/innen oder deren Angehörige in schwierigen, berufsbedingten. Lebenslagen
Voraussetzungen:
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Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden
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Genaue Beschreibung des Sachverhalts
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Arbeiter/in gehört/e dem KV DFG an
Leistungen:
Mit Genehmigung des Vorstandes ist es möglich, in besonderen berufsspezifischen Härtefällen an Arbeiter/innen, welche dem KV DFG angehören/angehört haben, oder an deren nahe Angehörige, finanzielle Zuwendungen in einer maximalen Höhe von € 5.000,-- pro Einzelfall zuzusprechen.
Wichtige Informationen:
Je genauer Sie die Sachlage beschreiben können,
desto schneller kann der Vorstand eine Entscheidung treffen.
z.B. Können Sie uns Belege, Rechnungen oder ähnliche sachdienliche Unterlagen übermitteln.

