
Antrag auf ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG
Arbeitslosenunterstützung (ALU)
-
Das beendete Arbeitsverhältnis der Förderwerber:innen muss im Geltungsbereich für Arbeiter:innen in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuertätigkeiten (KV DFG) angehört haben.
-
Die Dauer des beendeten Arbeitsverhältnis muss mindestens 2 Monate betragen haben.
Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:
-
Arbeitgeber:innenkündigung
-
berechtigter vorzeitiger Austritt
-
unberechtigte Entlassung
-
Sollte das Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Auflösung beendet worden sein, so ist höchstens ein derartiges Arbeitsverhältnis pro Kalenderjahr förderbar.
Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu erfolgen.
Wichtiger Hinweis
-
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!
-
Sämtliche Leistungen sind nach EStG § 3 (1) Punkt 38 an das Finanzamt zu melden.
-
Bei unvollständigen Anträgen werden Sie an die Hotline verwiesen.
