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Antrag auf ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG

Arbeitslosenunterstützung (ALU)
  • Das beendete Arbeitsverhältnis der Förderwerber:innen muss im Geltungsbereich für Arbeiter:innen in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuertätigkeiten (KV DFG) angehört haben.

  • Die Dauer des beendeten Arbeitsverhältnis muss mindestens 2 Monate betragen haben.

Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:

  • Arbeitgeber:innenkündigung

  • berechtigter vorzeitiger Austritt

  • unberechtigte Entlassung

  • Sollte das Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Auflösung beendet worden sein, so ist höchstens ein derartiges Arbeitsverhältnis pro Kalenderjahr förderbar. 

Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu erfolgen.  

Wichtiger Hinweis
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!

  • Sämtliche Leistungen sind nach EStG § 3 (1) Punkt 38 an das Finanzamt zu melden.

  • Bei unvollständigen Anträgen werden Sie an die Hotline verwiesen. 

Termin vereinbaren, Fragen stellen oder Hilfe beim Ausfüllen eines Antrags.

Einfach, schnell und vertraulich!

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