
ANTRAG AUF ARBEITSUNFALLUNTERSTÜTZUNG
Arbeitsunfallunterstützung (AUU)
Voraussetzungen:
• Das Arbeitsverhältnis des/der Förderungswerber/in muss dem Geltungsbereich des KV DFG angehören oder angehört haben
• Eine AUU wird nur im Zusammenhang mit einem bestätigten Arbeitsunfall gewährt
Bei Krankenstands Beginn muss ein aufrechtes Arbeitsverhältnis vorgelegen haben.
Der Antrag für AUU kann ab dem 25. Tag des Krankenstandes und muss spätestens
binnen 6 Monaten ab Ende des Krankenstandes oder ab Feststellung des Arbeitsunfalls
durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt gestellt werden.
Das am spätesten eingetretene fristauslösende Ereignis löst den Lauf der sechsmonatigen Frist aus.
Von dem/der Förderungswerber/in vorzulegende Nachweise im Krankheitsfall:
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amtlicher Lichtbildausweis
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Letzte Lohnabrechnung bzw. Endabrechnung
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Versicherungsdatenauszug der ÖGK
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Krankenstandsbestätigung (Arbeitsunfall)
Höhe der Unterstützung: Sie finden die jeweilige Unterstützung in der aktuellen Förderordnung.
ANTRAGSFORMULAR
FÜR ARBEITSUNFALLUNTERSTÜTZUNG
Wichtige Hinweise
Unvollständige Anträge werden nicht übermittelt und können nicht bearbeitet werden!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!
Alle Angaben werden vertraulich behandelt!
