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Antrag auf ARBEITSUNFALLUNTERSTÜTZUNG

Arbeitsunfallunterstützung (AUU)
  • Das Arbeitsverhältnis der/des Förderwerber:in muss im Geltungsbereich des KV DFG liegen.

  • Eine AUU wird nur im Zusammenhang mit einem bestätigten Arbeitsunfall gewährt.

  • Bei Beginn des Krankenstands muss ein aufrechtes Arbeitsverhältnis vorgelegen haben.

 

Der Antrag für AUU kann ab dem 25. Tag des Krankenstandes und muss spätestens
binnen 6 Monaten ab Ende des Krankenstandes oder ab Feststellung des Arbeitsunfalls
durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt gestellt werden. (Das am spätesten eingetretene fristauslösende Ereignis löst den Lauf der sechsmonatigen Frist aus.)​

 

Von der/dem Förderwerber:in vorzulegende Nachweise:​

​

  • amtlicher Lichtbildausweis

  • Letzte Lohnabrechnung bzw. Endabrechnung

  • Versicherungsdatenauszug der ÖGK

  • Krankenstandsbestätigung (Arbeitsunfall)​

​

Wichtige Hinweise
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!

  • Sämtliche Leistungen sind nach EStG § 3 (1) Punkt 38 an das Finanzamt zu melden.

  • Bei unvollständigen Anträgen werden Sie an die Hotline verwiesen. 

Termin vereinbaren, Fragen stellen oder Hilfe beim Ausfüllen eines Antrags.

Einfach, schnell und vertraulich!

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