
Antrag auf ARBEITSUNFALLUNTERSTÜTZUNG
Arbeitsunfallunterstützung (AUU)
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Das Arbeitsverhältnis der/des Förderwerber:in muss im Geltungsbereich des KV DFG liegen.
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Eine AUU wird nur im Zusammenhang mit einem bestätigten Arbeitsunfall gewährt.
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Bei Beginn des Krankenstands muss ein aufrechtes Arbeitsverhältnis vorgelegen haben.
Der Antrag für AUU kann ab dem 25. Tag des Krankenstandes und muss spätestens
binnen 6 Monaten ab Ende des Krankenstandes oder ab Feststellung des Arbeitsunfalls
durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt gestellt werden. (Das am spätesten eingetretene fristauslösende Ereignis löst den Lauf der sechsmonatigen Frist aus.)
Von der/dem Förderwerber:in vorzulegende Nachweise:
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amtlicher Lichtbildausweis
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Letzte Lohnabrechnung bzw. Endabrechnung
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Versicherungsdatenauszug der ÖGK
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Krankenstandsbestätigung (Arbeitsunfall)
Wichtige Hinweise
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!
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Sämtliche Leistungen sind nach EStG § 3 (1) Punkt 38 an das Finanzamt zu melden.
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Bei unvollständigen Anträgen werden Sie an die Hotline verwiesen.
