
EINZELFALLENTSCHEIDUNGEN DURCH DEN VORSTAND IN HÄRTEFÄLLEN
Mit Genehmigung des Vorstandes ist es möglich, in besonderen berufsspezifischen Härtefällen an Arbeiter/innen, welche dem KV DFG angehören/angehört haben, oder an deren nahe Angehörige, finanzielle Zuwendungen in einer maximalen Höhe von € 5.000,-- pro Einzelfall zuzusprechen.
So funktioniert die Antragstellung
Im Online-Formular weiter unten werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.
Je mehr Informationen wir erhalten, desto eher kann eine Entscheidung getroffen werden.
Nach folgenden Unterlagen/Nachweisen werden Sie im Zuge der Antragstellung gefragt:
-
amtlicher Lichtbildausweis
-
Versicherungsdatenauszug der ÖGK
-
Arbeitsvertrag und/oder Dienstzettel
-
Nachweis über den Status als Förderungswerber/in als nahe/r Angehörige/r
-
möglichst genaue Schilderung des Sachverhaltes
ANTRAGSFORMULAR
FÜR SONDERFÖRDERUNGEN
Wichtige Hinweise
Unvollständige Anträge werden nicht übermittelt und können nicht bearbeitet werden!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!
Alle Angaben werden vertraulich behandelt!
