
Einzelfallentscheidung in BERUFSSPEZIFISCHEN HÄRTEFÄLLEN
Mit Genehmigung des Vorstandes ist es möglich, in besonderen berufsspezifischen Härtefällen an Arbeiter:innen, welche dem KV DFG angehören/angehört haben oder an deren nahe Angehörige, finanzielle Zuwendungen in einer maximalen Höhe von € 5.000,-- pro Einzelfall zuzusprechen.
So funktioniert die Antragstellung
Im Online-Formular, weiter unten, werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.
Je mehr Informationen wir erhalten, desto eher kann eine Entscheidung getroffen werden.
Nach folgenden Unterlagen/Nachweisen werden Sie im Zuge der Antragstellung gefragt:
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amtlicher Lichtbildausweis
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Versicherungsdatenauszug der ÖGK
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Arbeitsvertrag und/oder Dienstzettel
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Nachweis über den Status als Förderwerber:in als nahe/r Angehörige:r
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möglichst genaue Schilderung/Begründung des Sachverhaltes
ANTRAGSFORMULAR
FÜR SONDERFÖRDERUNGEN
Wichtige Hinweise
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!
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Sämtliche Leistungen sind nach EStG § 3 (1) Punkt 38 an das Finanzamt zu melden.
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Bei unvollständigen Anträgen werden Sie an die Hotline verwiesen.
