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Einzelfallentscheidung in BERUFSSPEZIFISCHEN HÄRTEFÄLLEN

Mit Genehmigung des Vorstandes ist es möglich, in besonderen berufsspezifischen Härtefällen an Arbeiter:innen, welche dem KV DFG angehören/angehört haben oder an deren nahe Angehörige, finanzielle Zuwendungen in einer maximalen Höhe von € 5.000,-- pro Einzelfall zuzusprechen.

So funktioniert die Antragstellung

Im Online-Formular, weiter unten, werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.

Je mehr Informationen wir erhalten, desto eher kann eine Entscheidung getroffen werden.

Nach folgenden Unterlagen/Nachweisen werden Sie im Zuge der Antragstellung gefragt:

  • amtlicher Lichtbildausweis

  • Versicherungsdatenauszug der ÖGK

  • Arbeitsvertrag und/oder Dienstzettel

  • Nachweis über den Status als Förderwerber:in als nahe/r Angehörige:r

  • möglichst genaue Schilderung/Begründung des Sachverhaltes

  ANTRAGSFORMULAR  
FÜR SONDERFÖRDERUNGEN
 
Wichtige Hinweise
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!

  • Sämtliche Leistungen sind nach EStG § 3 (1) Punkt 38 an das Finanzamt zu melden.

  • Bei unvollständigen Anträgen werden Sie an die Hotline verwiesen. 

Termin vereinbaren, Fragen stellen oder Hilfe beim Ausfüllen eines Antrags.

Einfach, schnell und vertraulich!

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