
HÄUFIGE FRAGEN
1. Wer kann eine Unterstützung aus dem Sozialfonds beantragen?
Ehemalige oder aufrecht beschäftigte Arbeiter/innen im Reinigungsgewerbe (KV-DFG)
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Bei Arbeitslosigkeit.
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Bei Arbeitsunfällen und berufsspezifischen Härtefällen, oder deren Angehörige bei Todesfällen.
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Bei Unterstützung für Weiterbildung.
2. Wo erhalte ich ..... ?
Versicherungsdatenauszug der ÖGK (VDA) → erhalten Sie kostenlos bei der ÖGK.
Sie können den VDA online anfordern oder direkt persönlich abholen bei Ihrer ÖGK in jedem Bundesland
ÖGK-Abmeldung → erhalten Sie von Ihrem alten Arbeitgeber!
(Im Normalfall, erhalten Sie diese zusammen mit der Endabrechnung)
Ihr ehemaliger Dienstgeber bekommt die Abmeldung der ÖGK ausgestellt und ist verpflichtet Ihnen diese zukommen zu lassen.
Bei Verlust der Abmeldung und Nichterreichbarkeit des alten Arbeitgebers, setzen Sie sich bitte mit der ÖGK in Verbindung.
Endabrechnung → erhalten Sie automatisch nach Monatsende des Monats in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Oder, z.B. bei Verlust, bei Ihrem ehemaligen Dienstgeber eine Kopie erfragen.
3. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Bei Vollständigkeit aller notwendigen Unterlagen, dauert die Bearbeitung in der Regel ein bis zwei Wochen.
In dringlichen Fällen bemühen wir uns um eine möglichst rasche Erledigung.
(Die Bearbeitung von Einzelfallanträgen dauert gegebenenfalls länger)
4. Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Unser Sozialfonds DFG kooperiert mit folgenden Bildungsinstituten:
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Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFI): www.wifi.at
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Berufsförderungsinstitute (bfi): www.bfi.at
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Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger: www.grag.at
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QUA Bildung & Projekt GmbH – Qualifizierungsagentur: www.qua.or.at
Es kann aus dem kompletten Kursprogramm der Institute ausgewählt werden.
Einzige Ausnahme ist folgender Kurs:
Basiskurs A1 nach ÖNorm D-2040 (Vermittlung der Basiskenntnisse für Reinigungskräfte)
5. Wieviel Geld bekomme ich?
Die jeweiligen Höhen der möglichen Förderungen kann erst nach Prüfung der Anträge samt aller Unterlagen festgestellt werden.
Je nach Art des Antrages sind unterschiedliche Faktoren ausschlaggebend.
Sie können die Details zu den Förderhöhen jederzeit in unserer Förderordnung nachlesen.
