
ANTRAG AUF ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG
Arbeitslosenunterstützung (ALU)
Das beendete Arbeitsverhältnis der Förderwerber/innen muss im Geltungsbereich für Arbeiter/innen in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuertätigkeiten (KV DFG angehört haben).
Die Mindestdauer des beendeten Arbeitsverhältnis muss mindestens 2 Monate betragen haben.
Das Arbeitsverhältnis muss durch eine der folgenden Beendigungsarten aufgelöst worden sein:
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Arbeitgeberkündigung
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berechtigter vorzeitiger Austritt
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unberechtigte Entlassung
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Sollte das Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Auflösung beendet worden sein, so ist höchstens ein derartiges Arbeitsverhältnis pro Kalenderjahr förderbar.
Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten ab arbeitsrechtlicher Beendigung oder ab Richtigstellung der Abmeldung der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu erfolgen.
Wichtiger Hinweis
Unvollständige Anträge werden nicht übermittelt und können nicht bearbeitet werden!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!
Alle Angaben werden vertraulich behandelt!
