
Antrag auf ARBEITSUNFALLUNTERSTÜTZUNG mit TODESFOLGE
Arbeitsunfallunterstützung mit Todesfolge (AUUmT)
Voraussetzungen:
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Das Arbeitsverhältnis der/des Verstorbenen muss im Geltungsbereich des KV DFG liegen.
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Eine AUUmT wird nur im Zusammenhang mit einem bestätigten Arbeitsunfall gewährt.
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Zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalles muss ein aufrechtes Arbeitsverhältnis vorgelegen haben.
Die Antragstellung muss spätestens binnen 6 Monaten nach dem Todesfall erfolgen.
Im Todesfall kann eine der folgenden Personen Förderwerber:in sein:
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Ehefrau:mann
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eingetragene/r Partner:in
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Lebensgefährte:in, sofern sie/er zumindest in den letzten drei Jahren vor dem Tod der/des Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt hat (§ 748 ABGB),
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unterhaltsberechtigtes Kind (Wahl- oder Pflegekind)
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ein im gemeinsamen Haushalt lebendes leibliches Kind des anderen Ehegatten, der/des eingetragenen Partner:in oder der/des Lebensgefährt:in (§ 16 UrlG)
Im Todesfall von der/demr Förderwerber;in vorzulegende Nachweise:
Nachweise über den Status als Förderwerber:in
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amtlicher Lichtbildausweis des Förderwerber:in
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amtlicher Lichtbildausweis der/des Verstorbenen
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Versicherungsdatenauszug der ÖGK der/des Verstorbenen
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Sterbeurkunde
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Unfallsmeldung
Der antragstellenden Person wird der Betrag auf Basis ihrer/seiner Angaben ausgezahlt.
Bei Antragstellung ist gegenüber dem Sozialfonds wahrheitsgemäß schriftlich zu erklären, ob bzw. wie viele weitere anspruchsberechtigte Personen existieren und die antragstellende Person hat schriftlich zu erklären, dass der Sozialfonds ihre/seine Kontaktdaten und die Auszahlungshöhe einer/einem allfälligen weiteren nicht von ihr/ihm bekanntgegebenen Anspruchsberechtigten durch den Sozialfonds bekanntgegeben werden dürfen.
Höhe der finanziellen Zuwendung bei Arbeitsunfall mit Todesfolge: € 5.000,-
ANTRAGSFORMULAR
FÜR ARBEITSUNFALLUNTERSTÜTZUNG mit TODESFOLGE
Wichtige Hinweise
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!
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Sämtliche Leistungen sind nach EStG § 3 (1) Punkt 38 an das Finanzamt zu melden.
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Bei unvollständigen Anträgen werden Sie an die Hotline verwiesen.
