
FÖRDERUNGEN

Arten der Förderungen
ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG (ALU)
Ziel: Finanzielle Unterstützung
Bei:
Kündigung durch Arbeitgeber/in; einvernehmliche Kündigung
Voraussetzungen:
Arbeitsverhältnis von mindestens 2 Monaten
Beschäftigung war im KV DFG
Kündigung ist nicht länger als 6 Monate her
Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden
Leistungen:
Einmalzahlung je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.
WEITERBILDUNGSUNTERSTÜTZUNG (WBU)
Beispiele:
Übernahme von Kurskosten in der Höhe des ausgestellten Gutscheins.
z.B. für Kurse für Krankenhausreinigung oder für Vorarbeiter/in
Voraussetzungen:
Gleiche Voraussetzungen wie bei der Arbeitslosenunterstützung.
Bei einem Antrag auf ALU, wählen Sie die Weiterbildungsunterstützung gleich mit dazu.
Leistungen:
Weiterbildungsgutschein zum Einlösen bei
WIFI
bfi
Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger
QUA Bildung & Projekt GmbH, Qualifizierungsagentur
UNTERSTÜTZUNG BEI ARBEITSUNFÄLLEN (AUU)
Ziel: Finanzielle Unterstützung
Beispiele:
Unfälle am Ort der Arbeit oder auf dem Weg zur/von der Arbeit
Voraussetzungen:
Bestätigter Arbeitsunfall
Zum Zeitpunkt des Unfalls muss ein aufrechtes Arbeitsverhältnis bestanden haben
Das Ende des Krankenstandes liegt nicht länger als 6 Monate zurück
Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden
Leistungen:
Einmalzahlung, abhängig von der Dauer des Krankenstandes
UNTERSTÜTZUNG BEI ARBEITSUNFÄLLEN mit Todesfolge (AUU mT)
Ziel: Finanzielle Unterstützung für Familie/Angehörige
Voraussetzungen:
Bestätigter Arbeitsunfall
Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden
Der Zeitpunkt des Todes liegt nicht länger als 6 Monate zurück
Der Verstorbene - die Verstorbene gehörte dem Geltungsbereich des KV DFG an
Leistungen:
Einmalzahlung in der Höhe von € 5.000,--
Leistungsempfänger:
Ehefrau/Ehemann
Eingetragene/r Partner/in
Lebensgefährte/in, sofern er/sie zumindest in den letzten drei Jahren vor dem Tod des/der Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt hat (§ 748 ABGB)
Unterhaltsberechtigtes Kind (Wahl- oder Pflegekind)
Ein im gemeinsamen Haushalt lebendes leibliches Kind des anderen Ehegatten, des eingetragenen Partners/der eingetragenen Partnerin oder des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin (§ 16 UrlG)
Wichtige Informationen:
Der antragstellenden Person wird der Betrag auf Basis ihrer Angaben ausgezahlt. Bei Antragstellung ist gegenüber dem Sozialfonds wahrheitsgemäß schriftlich zu erklären, ob bzw. wie viele weitere anspruchsberechtigte Personen existieren und der/die Förderwerber/in
hat schriftlich zu erklären, dass der Sozialfonds seine/ihre Kontaktdaten und die Auszahlungshöhe einem/einer allfälligen weiteren nicht von ihm bekanntgegebenen Anspruchsberechtigten durch den Sozialfonds bekanntgegeben werden dürfen.
EINZELFALLENTSCHEIDUNG (EFE)
Einzelfallentscheidung durch den Vorstand in berufsspezifischen Härtefällen.
Voraussetzungen:
Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden
Genaue Beschreibung des Sachverhalts
Arbeiter/in gehört/e dem KV DFG an
Leistungen:
Mit Genehmigung des Vorstandes ist es möglich, in besonderen berufsspezifischen Härtefällen an Arbeiter/innen, welche dem KV DFG angehören/angehört haben, oder an deren nahe Angehörige, finanzielle Zuwendungen in einer maximalen Höhe von € 5.000,-- pro Einzelfall zuzusprechen.
Wichtige Informationen:
Je genauer Sie die Sachlage beschreiben können,
desto schneller kann der Vorstand eine Entscheidung treffen.

