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FÖRDERUNGEN

Dokumente und Unscharfe Geschäftsleute
Arten der Förderungen
  • Arbeitslosenunterstützung (ALU)

  • Weiterbildungsunterstützung (WBU)

  • Arbeitsunfallunterstützung (AUU)

  • Arbeitsunfallunterstützung mit Todesfolge (AUUmT)

  • Einzelfallentscheidungen in berufsspezifischen Härtefällen (EFE)

ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG (ALU)
Ziel: Finanzielle Unterstützung 

Bei: 

Kündigung durch Arbeitgeber/in; einvernehmliche Kündigung


Voraussetzungen:

Arbeitsverhältnis von mindestens 2 Monaten 

Beschäftigung war im KV DFG

Kündigung ist nicht länger als 6 Monate her

Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden

Leistungen:

Einmalzahlung je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.


WEITERBILDUNGSUNTERSTÜTZUNG (WBU)

Beispiele:

Übernahme von Kurskosten in der Höhe des ausgestellten Gutscheins.

z.B. für Kurse für Krankenhausreinigung oder für Vorarbeiter/in


Voraussetzungen:
  Gleiche Voraussetzungen wie bei der Arbeitslosenunterstützung.

Bei einem Antrag auf ALU, wählen Sie die Weiterbildungsunterstützung gleich mit dazu.
 

Leistungen:

Weiterbildungsgutschein zum Einlösen bei

WIFI

bfi

Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger

QUA Bildung & Projekt GmbH, Qualifizierungsagentur


UNTERSTÜTZUNG BEI ARBEITSUNFÄLLEN (AUU)
Ziel: Finanzielle Unterstützung

Beispiele:

Unfälle am Ort der Arbeit oder auf dem Weg zur/von der Arbeit 


Voraussetzungen:

Bestätigter Arbeitsunfall

Zum Zeitpunkt des Unfalls muss ein aufrechtes Arbeitsverhältnis bestanden haben

Das Ende des Krankenstandes liegt nicht länger als 6 Monate zurück

Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden


Leistungen:

Einmalzahlung, abhängig von der Dauer des Krankenstandes
 

UNTERSTÜTZUNG BEI ARBEITSUNFÄLLEN mit Todesfolge (AUU mT)
Ziel: Finanzielle Unterstützung für Familie/Angehörige


Voraussetzungen:

Bestätigter Arbeitsunfall

  Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden

Der Zeitpunkt des Todes liegt nicht länger als 6 Monate zurück

Der Verstorbene - die Verstorbene gehörte dem Geltungsbereich des KV DFG an


Leistungen:

Einmalzahlung in der Höhe von € 5.000,--

Leistungsempfänger:

Ehefrau/Ehemann

Eingetragene/r Partner/in

Lebensgefährte/in, sofern er/sie zumindest in den letzten drei Jahren vor dem Tod des/der Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt hat (§ 748 ABGB)

Unterhaltsberechtigtes Kind (Wahl- oder Pflegekind)

Ein im gemeinsamen Haushalt lebendes leibliches Kind des anderen Ehegatten, des eingetragenen Partners/der eingetragenen Partnerin oder des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin (§ 16 UrlG)

 

Wichtige Informationen:

​Der antragstellenden Person wird der Betrag auf Basis ihrer Angaben ausgezahlt. Bei Antragstellung ist gegenüber dem Sozialfonds wahrheitsgemäß schriftlich zu erklären, ob bzw. wie viele weitere anspruchsberechtigte Personen existieren und der/die Förderwerber/in

hat schriftlich zu erklären, dass der Sozialfonds seine/ihre Kontaktdaten und die Auszahlungshöhe einem/einer allfälligen weiteren nicht von ihm bekanntgegebenen Anspruchsberechtigten durch den Sozialfonds bekanntgegeben werden dürfen.

EINZELFALLENTSCHEIDUNG (EFE)

Einzelfallentscheidung durch den Vorstand in berufsspezifischen Härtefällen.

Voraussetzungen:

Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden

Genaue Beschreibung des Sachverhalts

Arbeiter/in gehört/e dem KV DFG an

Leistungen:

Mit Genehmigung des Vorstandes ist es möglich, in besonderen berufsspezifischen Härtefällen an Arbeiter/innen, welche dem KV DFG angehören/angehört haben, oder an deren nahe Angehörige, finanzielle Zuwendungen in einer maximalen Höhe von € 5.000,-- pro Einzelfall zuzusprechen.

Wichtige Informationen:

Je genauer Sie die Sachlage beschreiben können,

desto schneller kann der Vorstand eine Entscheidung treffen.

Förderhöhen, detaillierte Bedingungen
Weißer Stift mit Papieren

Termine vereinbaren, Fragen stellen.

Einfach, schnell und sicher.

Hier können Sie ihren Antrag stellen!

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