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FÖRDERUNGEN

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Arten der Förderungen
  • Arbeitslosenunterstützung (ALU)

  • Weiterbildungsunterstützung (WBU)

  • Arbeitsunfallunterstützung (AUU)

  • Arbeitsunfallunterstützung mit Todesfolge (AUUmT)

  • Einzelfallentscheidungen in berufsspezifischen Härtefällen (EFE)

ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG (ALU)


Bei: 

  • Arbeitgeber:innenkündigung

  • berechtigter vorzeitiger Austritt

  • unberechtigte Entlassung

  • Sollte das Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Auflösung beendet worden sein, so ist höchstens ein derartiges Arbeitsverhältnis pro Kalenderjahr förderbar. 

Voraussetzungen:

  • Arbeitsverhältnis von mindestens 2 Monaten 

  • Beschäftigung war im KV DFG

  • Kündigung ist nicht länger als 6 Monate her

  • Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden (amtlicher Lichtbildausweis, aktueller Versicherungsdatenauszug und Abmeldung der ÖGK, sowie letzte Lohnabrechnung bzw. Endabrechnung)

Leistungen:

  • Einmalzahlung je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.

  • ohne/mit WBU


WEITERBILDUNGSUNTERSTÜTZUNG (WBU)

Beispiele:

  • Übernahme von Kurskosten in Zusammenhang mit ALU in der Höhe des ausgestellten Gutscheins (z.B. für Kurse für Krankenhausreinigung oder für Vorarbeiter:in).

Voraussetzungen:

  • Gleiche Voraussetzungen wie bei der Arbeitslosenunterstützung.

  • Bei einem Antrag auf ALU, wählen Sie die Weiterbildungsunterstützung gleich mit dazu.

Leistung:

  • Weiterbildungsgutschein zum Einlösen bei

Wifi

bfi

Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger

QUA Bildung & Projekt GmbH


UNTERSTÜTZUNG BEI ARBEITSUNFÄLLEN (AUU)


Voraussetzungen:

  • Bestätigter Arbeitsunfall am Ort der Arbeit oder auf dem Weg zur/von der Arbeit. 

  • Zum Zeitpunkt des Unfalls muss ein aufrechtes Arbeitsverhältnis bestanden haben

  • Das Ende des Krankenstandes liegt nicht länger als 6 Monate zurück

  • Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden (amtlicher Lichtbildausweis, aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK, letztgültige Bestätigung des Krankenstands (Arbeitsunfall), sowie letzte Lohnabrechnung bzw. Endabrechnung)

Leistung:

  • Einmalzahlung, abhängig von der Dauer des Krankenstandes.
     

UNTERSTÜTZUNG BEI ARBEITSUNFALL mit Todesfolge (AUUmT)
 

Ziel:

  • Finanzielle Unterstützung für Familie und Angehörige.

Voraussetzungen:

  • Bestätigter Arbeitsunfall

  • Der Zeitpunkt des Todes liegt nicht länger als 6 Monate zurück

  • Die/Der Verstorbene gehörte dem Geltungsbereich des KV DFG an

  • Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden (Nachweise über den Status als Förderungswerber:in, amtlicher Lichtbildausweis der antragstellenden Person, amtlicher Lichtbildausweis der/des Verstorbenen, aktueller Versicherungsdatenauszug ÖGK der/des Verstorbenen, Sterbeurkunde, Unfallsmeldung, sowie Endabrechnung oder letzte Lohnabrechnung)

Leistung:

  • Einmalzahlung in der Höhe von € 5.000,--

Leistungsempfänger:innen:

  • Ehefrau:mann

  • Eingetragene/r Partner:in

  • Lebensgefährte/in, sofern sie/er zumindest in den letzten drei Jahren vor dem Tod des/der Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt hat (§ 748 ABGB)

  • Unterhaltsberechtigtes Kind (Wahl- oder Pflegekind)

  • Ein im gemeinsamen Haushalt lebendes leibliches Kind des anderen Ehegatten, des eingetragenen Partners/der eingetragenen Partnerin oder des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin (§ 16 UrlG)

Wichtige Informationen:​​

  • Bei Antragstellung ist gegenüber dem Sozialfonds wahrheitsgemäß schriftlich zu erklären, ob bzw. wie viele weitere anspruchsberechtigte Personen existieren und es ist schriftlich einzuwilligen, dass der Sozialfonds die Kontaktdaten der antragstellenden Person und die Auszahlungshöhe allfälligen weiteren nicht bekanntgegebenen Anspruchsberechtigten durch den Sozialfonds bekanntgegeben werden dürfen.

  • Der antragstellenden Person wird der Betrag auf Basis der Angaben ausgezahlt.

EINZELFALLENTSCHEIDUNG (EFE)

Einzelfallentscheidung durch den Vorstand in berufsspezifischen Härtefällen.

Voraussetzungen:

  • Genaue Beschreibung des Sachverhalts und Begründung

  • Angabe der beantragten finanziellen Höhe

  • Arbeiter:in gehört(e) dem KV DFG an

  • Alle notwendigen Unterlagen sind vorhanden, die dem Sachverhalt entsprechen (zumindest: amtlicher Lichtbildausweis, aktueller Versicherungsdatenauszug der ÖGK, letzte Lohnabrechnung bzw. Endabrechnung, allfällige Atteste, Rechnungen usw.)

Leistung:

  • maximal € 5.000,-- pro Einzelfall

Wichtige Information:

  • Je genauer Sie die Sachlage beschreiben können, desto schneller kann der Vorstand eine Entscheidung treffen.

Förderhöhen, detaillierte Bedingungen
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