Sozialfonds DFG

Verein zur Errichtung des Sozialfonds Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigungsgewerbe

Einzelfallentscheidung durch den Vorstand in berufsspezifischen Härtefällen

Mit Genehmigung des Vorstandes ist es möglich, in besonderen berufsspezifischen Härtefällen an Arbeiterinnen/ Arbeiter, welche dem KV DFG angehören/angehört haben, oder an deren nahe Angehörige finanzielle Zuwendungen in einer maximalen Höhe von € 5.000,-- pro Einzelfall zuzusprechen.

Hierfür verwenden Sie bitte unser Antragsformular und schildern Ihren Fall so genau wie möglich, damit sich der Vorstand ein Bild Ihrer Situation machen kann. Bei Rückfragen werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

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